Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat. 7. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen 7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reisever- anstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 7.2 Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Wikinger-Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. 7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadens- ersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist ver- zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 8.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter ver weigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 8.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung an die Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 8.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforder- lichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen- den gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- - veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reisever- anstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden Reiseveranstalters ursächlich war. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1 Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reise- veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 10.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Ver- handlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisever- anstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. ausfüh renden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, 131 131 In Verbindung mit einer erdgebundenen Wikinger-Reise kann der muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemes- senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot kann über die Internetseite abgerufen werden. 12. Buchung eines halben Doppelzimmers 12.1 Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers ca. sechs bis vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemel- det, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer. In diesem Fall berechnet der Reiseveranstalter 50 % des Einzelzimmerzuschlags. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, entweder kostenfrei auf eine andere Gruppenreise aus dem Angebot des Veranstalters umzubuchen oder die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren. 12.2 Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Abreise berechnet der Veranstalter den vollen Einzelzimmerzuschlag, wenn kein Zimmerpartner zur Verfügung steht. 13. Vermittlung von Fremdleistungen 13.1 Kunde über den Ver anstalter eine Bahnfahrkarte erwerben. Der Veranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für Verspätungen der Deutschen Bahn. 13.2 Bei der Buchung weiterer Fremdleistungen wie Versicherungen oder Flüge, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Er- bringung der Leistungsinhalte. 13.3 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedin- gungen des jeweiligen Vertragspartners. 14. Versicherungen Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Beide Versicherungen sind im Wikinger-Reiseschutzpaket der ERGO Reiseversicherung AG enthalten, das von Wikinger Reisen vermittelt wird. 15. Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbrau- cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische On- line-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 16. Veranstalter Wikinger Reisen GmbH Kölner Str. 20, 58135 Hagen Telefon: + 49 2331 – 9046 mail@wikinger.de, www.wikinger.de Handelsregister: Amtsgericht Hagen HRB 505 Geschäftsführer: Daniel Kraus, Janek Kraus Stand: März 2023 Bildnachweise: Titelbild: Sabine Hortebusch / Adobe.com Fotografen: Dominik Ketz, Philipp Kirschner, Rein- hard Pantke Fremdenverkehrsämter: Stadt Kassel: Jörg Conrad, C. Tourism Organisation, Gengenbach Kultur- und Tourismus GmbH: D. Wissing, Drei Zinnen Marketing: H. Wisthaler, ATA: Gustav, Hameln Marketing und Tourismus GmbH, Heidelberg Marketing GmbH, Kurverwaltung Meran: Hannes Michael Häfner, Prien Marketing GmbH, Rhein- gau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH: Robert Carrera, Roswitha Henning, Schweiz Tourismus: Jan Geerk, Stadt Rosenheim, Steiermark Tourismus / Ikarus, Tourist-Information Waischenfeld, Rhein- land-Pfalz Tourismus GmbH: Victoria Mölich, Weimar GmbH, www.usedom. de, Lechtal Tourismus: Robert Eder, Tourisme Colmar, EMG Essen Marketing GmbH, viewingmalta.com Fotolia: ARochau, Boris Stroujko, elena_suvorova, elxeneize, f9photos, MyWorld, pillerss, PIXEL to the PEOPLE, rochagneux, stylefoto24, surangaw, Valerijs Kostreckis, vichie81 Leistungsträger: Rheinschifffahrt GmbH, Mountains of Norway, OUT OF OFFICE, SCANOUT. COM Adobe.com: Galyna Andrushko, Gorilla, Michael, A. 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