im Hinblick auf die andauernden Schwierigkeiten an den Airports geben wir dir Antworten auf die Fragen, die unserem Service Team am häufigsten zur Flugsituation gestellt wurden.
Wir geben Dir Tipps, was du konkret im Vorfeld der Reise tun kannst und auch wer dir hilft, wenn es doch zu einer Flugstreichung, verloren gegangenem Gepäck etc. kommt…
manchmal ist es schwer die Übersicht zu behalten
1. Wann werde ich über eine Flugzeitenänderung oder Flugstreichung informiert?
Wir informieren unsere betroffenen Gäste, sobald wir seitens der Airline eine Information erhalten haben. Meist können wir dann sofort eine Alternative zum verspäteten/gestrichenen Flug anbieten. Solltest Du deine Reiseunterlagen schon vorliegen haben und danach noch einmal eine Mail von uns bekommen, ist es aktuell wahrscheinlich eine Flugänderung. Wie verschicken keine neuen Reiseunterlagen.
Besonders wichtig ist es daher, dass uns von allen Gästen aktuelle Mailadressen und Handynummern vorliegen.
2. Wann sollte ich aktuell am Flughafen sein?
Derzeit empfehlen wir ein wenig mehr Zeit für die Zeit am Flughafen einzuplanen. Unter der Woche 3 Stunden, zu Stoßzeiten am Wochenende 4 Stunden vor Abflug.
3. Empfehlt ihr einen Online-Check-In oder Vorabend-Check-In?
Ein Online-Check-In ist sehr empfehlenswert. An vielen Flughäfen kann man so lange Warteschlangen am Schalter meiden, da das Gepäck nur noch zum Drop-Off muss. Am Frankfurter Flughafen empfiehlt sich dazu auch das AirRail-Terminal. Der Vorabend-Check-In wird nicht überall und auch nicht von jeder Fluggesellschaft angeboten. Am besten informiert man sich über die Möglichkeiten direkt auf der Website des jeweiligen Flughafens.
Warteschlange am Check-In Schalter
4. Mein Zubringerflug wurde gestrichen und ich wurde umgebucht auf den LH-Zug (ICE). Was muss ich beachten?
Wenn die Lufthansa innerdeutsche Zubringer auf ICE-Züge umbucht, ist zwingend zu beachten, dass eine Zugbindung herrscht. Man kann keine andere Bahnverbindung nutzen. Die Bahnfahrkarte wird online über den Lufthansa Check-In gelöst, am Bahnhof gibt es keine Möglichkeit das Bahnticket zu lösen. Wichtig ist auch, dass man den Zug tatsächlich nutzt. Wird die Bahnkarte im Zug nicht vom Lufthansapersonal gescannt, verfällt automatisch der Weiterflug ins Zielgebiet.
5. Kann ich meine Zubringerflüge verfallen lassen und einfach zum Hauptflughafen fahren?
Das ist nicht möglich. Sobald ein Passagier den ersten Teil seiner Reise nicht antritt, wird automatisch der Anschlussflug von Seiten der Fluggesellschaft storniert. Daher ist es wichtig, sich immer am Startflughafen der Reise einzufinden.
6. Was mache ich, wenn am Anreisetag mein Flug gestrichen wird?
In diesem Fall ist es wichtig, sich am Flughafen zum Schalter der Airline zu begeben und sich auf einen späteren Flug umbuchen zu lassen. Ab 24 Stunden vor Reisebeginn hat Wikinger Reisen keinen Zugriff mehr auf Flugbuchungen, daher kann dies nur vor Ort am Flughafen erfolgen (Airport Control). Sobald die Umbuchung erfolgt ist, teile deinem Reiseleiter oder dem Wikinger-Notfalltelefon deine neue Ankunftszeit im Zielgebiet mit. Die Telefonnummern findest du in deinen Reiseunterlagen.
Wartezeit am Flughafen
7. Wer organisiert meinen Hoteltransfer bei späterer Ankunft?
Sobald du erfährst, dass du verspätet im Zielgebiet ankommst, informiere bitte deinen Reiseleiter. Er kümmert sich dann um deine Abholung und hilft dir bei der Organisation des Hoteltransfers.
8. Mein Koffer ist nicht angekommen, was jetzt?
Grundsätzlich empfehlen wir zurzeit etwas Wechselwäsche für 2-3 Tage, Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Medikamente, etc.), sowie die Wanderschuhe im Handgepäck zu befördern. Sollte das Gepäck am Zielflughafen nicht ankommen, muss eine Verlustmeldung am Lost&Found-Schalter getätigt werden. Daraufhin erhält man einen „Property Irregularity Report“ (PIR). Mit dieser Nummer kann man online jederzeit den aktuellen Status über den Verbleib des Gepäcks abrufen. Wichtig ist es die Gepäckabschnitte, die Bordkarte sowie Belege über Ersatzkäufe für die spätere Schadensregulierung sorgfältig zu verwahren.
9. Wo kann ich meine Schadensansprüche geltend machen?
Wenn es zu Verspätungen, Flugausfällen oder Gepäckverlust kommt, stehen dem Verbraucher gemäß der europäischen Fluggastrechte Entschädigungen zu. Diese kann man ganz leicht mit der kostenlosen App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale prüfen. Die Ansprüche können direkt auf den Websites der Fluggesellschaften geltend gemacht werden. Wer den bürokratischen Aufwand scheut, wendet sich an Dienstleister, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind z. B. Flightright dem Experten für Ticketerstattung und Flugentschädigung ). Solltest du Fragen zur Erstattung haben, helfen wir dir gerne weiter. Schicke deine Fragen am besten per Mail an mail@wikinger.de
Am Kofferband
Mit diesen Tipps & Tricks seid Ihr Bestens für die aktuelle Flugsituation gerüstet. Solltet Ihr trotzdem noch Fragen zu eurer nächsten Wikinger-Reise haben, steht euch das Wikinger-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Guten Flug! ✈
Eure Nicole