Information zum Wikinger - Reiseschutz
1. Reiserücktrittskosten-Versicherung-,Reiseabbruch- und Verspätungsschutz
Versichert sind Sie durch die EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG IN MÜNCHEN, nachfolgend ERV genannt.
Versicherte Rücktrittsgründe sind:
Tod, schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder ihrer Angehörigen. Weitere Gründe sind: Schaden am Eigentum in Folge von Feuer, Elementarereignissen, Explosionen, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Straftaten eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl) oder der Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber sowie die Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht bei Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen sowie
psychoanalytischer u. psychotherapeutischer Erkrankungen.
Reiseabbruch-Versicherung
Wenn aus versichertem Grund die Reise abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden muss, werden die zusätzlichen Kosten für eine vorzeitige Rückreise, der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes erstattet. Die zusätzlichen Kosten müssen belegt werden.
Verspätungsschutz
Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hin- bzw. Rückreise, wenn die versicherte Person infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von min. zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die versicherte Reise verspätet fortsetzten muss. Voraussetzung hierbei ist, dass die Hin- u. Rückreise mitgebucht u. mitversichert ist. Erstattet werden die Mehrkosten bis max. 1500,-€ je Versicherungsfall.
Die ERV erstattet außerdem die nachgewiesenen Kosten für notwendige u. angemessene Aufwendungen (Verpflegung u. Unterkunft) bis max. 150,-€ je Versicherungsfall, wenn sich die Weiterreise wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. zwei Stunden verzögert.
Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis max. 500,-€ je Versicherungsfall, wenn das aufgegebene Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am gleichen Tag erreicht wie die versicherte Person.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % der erstattungsfähigen Kosten, mindestens jedoch 25,- Euro.
Auf Wunsch können Sie eine Jahresversicherung ohne Selbstbehalt über uns abschließen. Die Prämien fangen bei 74€ an.
Der Abschluss der Versicherung ist bis spätesten 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
2. Wikinger-Reiseschutz-Paket für alle Reisen
Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung
Es sind die gleichen Leistungen wie unter Punkt 1 allerdings ohne Selbstbehalt.
Reise-Krankenversicherung
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der Heilbehandlung im Ausland (ambulante u. stationäre Behandlung einschl. Operationen), med. sinnvolle Krankentransporte und die Überführung bei Tod. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Medizinische Notfall-Hilfe
Die ERV erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24-Stunden-Service Beistandsleistungen in Notfällen, die der versicherten Person im Ausland zustoßen. Z. B. organisiert die ERV die ärztliche Versorgung, Krankenhausaufenthalte, stellt über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zu den behandelnden Krankenhausärzten sowie ggf. zu dem Hausarzt der versicherten Person her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den Ärzten und Krankenbesuche für Angehörige. Sobald es med. sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die ERV den Krankenrücktransport mit med. adäquaten Transportmitteln (einschl. Ambulanzflugzeug) an den Wohnort der versicherten Person. Such-Rettungs- und Bergungskosten sind bis max. 5.000,- Euro versichert.
RundumSorglos-Service
Die Notrufzentrale der ERV hilft täglich 24 Stunden weltweit bei nicht medizinischen Notfällen wie z. B. bei Verlust von Zahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck. Ebenso ist sie behilflich bei Umbuchungen und Sperrung von Kredit- und EC-Karten.
Selbstbehalt
Bei dem Wikinger – Schutz – Paket entfällt der Selbstbehalt.
Prämien/Preise entnehmen Sie bitte der Anzeige im jeweils aktuellen WIKINGER - Reisekatalog.
Auf Wunsch können Sie bei uns eine Reisegepäckversicherung ab einer Versicherungssumme von 1000,-€ entsprechend ihrer Reisedauer abschließen. Prämien fangen bei 16€ an.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die ausführlichen Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG, die bei Abschluss der entsprechenden Reiseschutzangebote übermittelt werden.
Wikinger-Reiseversicherungsangebot zum download (pdf)
Produktinformationsblatt zum download (pdf)






