Versichert sind Sie durch die ERV. Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe.
Versicherte Rücktrittsgründe sind:
Tod, schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder ihrer Angehörigen. Weitere Gründe sind: Schaden am Eigentum in Folge von Feuer, Elementarereignissen, Explosionen, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Straftaten eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl) oder der Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber sowie die Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit.
Reiseabbruch-Versicherung
Wenn aus versichertem Grund die Reise abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden muss, werden die zusätzlichen Kosten für eine vorzeitige Rückreise, der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes (max. 1500€ bei stationärer Behandlung/750€ ambulanter Behandlung) erstattet. Die zusätzlichen Kosten müssen belegt werden.
Verspätungsschutz
Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hin- bzw. Rückreise, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mind. zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die versicherte Reise verspätet fortsetzten muss. Voraussetzung hierbei ist, dass die Hin- u. Rückreise mitgebucht u. mitversichert ist. Erstattet werden die Mehrkosten entsprechend der ursprünglichen Art und Qualität bis max. 1500,-€ je Versicherungsfall.
Die ERV erstattet außerdem die nachgewiesenen Kosten für notwendige u. angemessene Aufwendungen (Verpflegung u. Unterkunft) bis max. 150,-€ je Versicherungsfall, wenn sich die Weiterreise wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. zwei Stunden verzögert.
Verspätet ausgeliefertes Reisegepäck:
Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis max. 500,-€ je Versicherungsfall, wenn das aufgegebene Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am gleichen Tag erreicht wie die versicherte Person.
Selbstbehalt
Je nach Abschluss der Versicherung ohne Selbstbehalt oder 20% (mind. 25€ je Versicherungsfall) der anfallenden Kosten.
Auf Wunsch buchen wir auch eine Jahres - Reiserücktrittskosten incl. Reiseabbruchversicherung ab 64€ .
Der Abschluss der Versicherung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Um Ihr eigenes Risiko zu minimieren empfehlen wir den Abschluss bei Buchung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
2. Wikinger-Reiseschutz-Paket für alle Reisen
Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen und Selbstbehalt siehe Punkt 1.
Reise-Krankenversicherung
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der Heilbehandlung im Ausland (ambulante u. stationäre Behandlung einschl. Operationen), med. sinnvolle Krankentransporte und die Überführung bei Tod. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Medizinische Notfall-Hilfe
Die ERV erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24-Stunden-Service Beistandsleistungen in Notfällen, die der versicherten Person im Ausland zustoßen. Z. B. organisiert die ERV die ärztliche Versorgung, Krankenhausaufenthalte, stellt über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zu den behandelnden Krankenhausärzten sowie ggf. zum Hausarzt der versicherten Person her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den Ärzten und organisiert (fehlt im alten Text) Krankenbesuche für Angehörige. Sobald es med. sinnvoll und vertretbar ist, veranlasst die ERV den Krankenrücktransport mit med. adäquaten Transportmitteln (einschl. Ambulanzflugzeug) an den Wohnort der versicherten Person. Such-Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- Euro.
Rundum – Sorglos - Service
Die Notrufzentrale der ERV hilft täglich 24 Stunden weltweit bei nicht medizinischen Notfällen wie z. B. bei Verlust von Zahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck. Ebenso ist sie behilflich bei Umbuchungen und Sperrung von Kredit- und EC-Karten.
Selbstbehalt
Siehe oben unter Reiserücktrittskosten-Versicherung.
3. Wikinger-Fahrrad-Schutz für Radreisen
Im Fall eines Diebstahls, Unfalls oder einer Beschädigung haften Sie grundsätzlich für das auf der Reise benutzte Fahrrad. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen bei einer individuellen Radreise den Abschluss der Wikinger-Fahrrad-Schutz-Versicherung für das eigene oder geliehene Rad.
- Geltungsbereich: Europa.
- Die Versicherungssumme beträgt bei Pannen, Unfall und Diebstahl zwischen € 500 und 1000 € je Versicherungsfall, E-Bike bis 2000€. Nicht versichert sind Reifenpannen.
- Der Versicherungsschutz besteht für das von der versicherten Person auf der Reise benutzte Fahrrad, auch für geliehene oder gemietete Fahrräder.
- Abschlussfrist: Bitte beachten Sie, dass der Wikinger-Fahrrad-Schutz für individuelle Radreisen nur bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt telefonisch abgeschlossen werden kann!
- Prämien entnehmen Sie dem Wikinger-Reiseversicherungsangebot zum Download an Ende dieser Seite
Auf Wunsch ist eine Reisegepäckversicherung ab einer Versicherungssumme von 1000,-€ für eine Prämie ab 19 € buchbar.
Der Abschluss der Versicherung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Um Ihr eigenes Risiko zu minimieren empfehlen wir den Abschluss bei Buchung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die ausführlichen Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG, die bei Abschluss der entsprechenden Reiseschutzangebote übermittelt werden.

